Neues Förderprogramm zum Heizen mit Erneuerbaren Energien
Mit Beginn 2020 gibt es wesentliche Änderungen im Marktanreizprogramm zur Förderung von Erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung.
Förderung gibt es sowohl für Bestandsgebäude als auch für Neubauten. Hier gelten aber unterschiedliche Fördersätze.
Gefördert werden
– Solarthermie – Anlagen zur Warmwassererzeugung plus Warmluftkollektoren (bis 30% Förderung)
– Biomasseanlagen, Pellets, Scheitholz, Hackschnitzel – automatisch oder handbeschickt (bis 35% der förderfähigen Kosten)
– Wärmepumpenanlagen (bis 35% Förderung)
– Gasbrennwertanlagen (bis 20% Förderung)
Sowie die Kombination verschiedener förderfähigen Anlagen (EE-Hybridheizungen bis 35% Förderung, Gas-Hybrid bis 30%)
Beim Ersatz einer Ölheizung gegen eine förderfähige Heizanlage gibt es für den Austausch zusätzlich 10% Punkte drauf.
Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme bei der BAFA erfolgen.
Vor Antragstellung sollte man aber die Fördervoraussetzungen genau beachten.
Detaillierte Informationen zur Förderung erhalten sie:
– bei den Energieberatern des Forum Ökologie
– bei der Energieagentur Südostbayern
– auf der Homepage des BAFA
– bei den Verbraucherzentralen