mehrere Kassenbons und Kleingeld auf einem Haufen

Dürfen Kassenbon & Co. ins Altpapier?

Seit 1. Januar 2020 besteht die Kassenbonpflicht, d.h. jeder Kunde muss über seinen Einkauf einen Beleg erhalten, egal wie klein der Einkauf ist. Die meisten Kassenbons sind auf Thermopapier gedruckt. Thermopapier begegnet uns im Alltag aber auch als Parkuhr- Ticket oder als Fahrschein für Bus oder Bahn.

Thermopapier gehört nicht ins Altpapier

Bisher enthält Thermopapier im wesentlichen Bisphenol- A und Bisphenol- S als Farbentwickler, die sich unter Temperatureinwirkung in chemischer Reaktion dann Schwarz färben. Mittlerweile gilt Bisphenol-A (BPA) EU-weit als „besonders besorgniserregender Stoff“ für die menschliche Gesundheit und als schädlich für die Umwelt. BPA wird u.a. als reproduktionstoxisch eingestuft – das bedeutet, dass die Sexualfunktion und Fruchtbarkeit bei Mann und Frau beeinträchtigt werden kann. Daher wurde der Gebrauch von BPA immer mehr eingeschränkt und es wurde nach Alternativen gesucht. Ältere Thermopapiere mit höherem BPA- Gehalt dürfen daher seit dem 2. Januar 2020 in der EU nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Als Alternative gilt bisher das sogenannte Bisphenol- S, doch auch dies steht unter Verdacht, eine „endokrine“ Wirkung zu haben, sich also auf den Hormonhaushalt von Menschen und Tieren auszuwirken. Abschließende Bewertungen stehen dazu noch aus. Bisphenol- A und Bisphenol- S können sich durch den Recyclingprozess aus dem Papier lösen und kommen dadurch z.B. in den Wasserkreislauf. Als Recycling- Toilettenpapier beispielsweise würden diese Inhaltsstoffe dann wieder zum Verbraucher gelangen. Generell gehören Thermopapiere also in den Restmüll und nicht ins Altpapier.

Gibt es Alternativen?

Ja, es gibt bereits Produkthersteller, die auf Entwickler- freie Thermopapiere setzen. Diese sind noch eher teuer in der Herstellung und noch selten im Umlauf. Dabei ist zwischen dem Basispapier und einer opaken Deckschicht eine schwarze Farbschicht. Die opake Beschichtung reagiert auf die Hitze des Thermodruckkopfs. Durch diese rein physikalische Reaktion wird die darunter liegende schwarze Schicht sichtbar gemacht. Angeblich sind diese neuen Papiere für jeden Thermopapierdrucker geeignet und können auch in den normalen Altpapier- Kreislauf zurückgeführt werden. Bis sich diese jedoch durchgesetzt haben, wird es wohl noch einige Zeit dauern. Da es für Verbraucher noch schwierig zu unterscheiden ist, ob Bisphenol- A oder Bisphenol- S oder gar kein Farbentwickler im Thermopapier ist, sollten die Quittungen bis auf weiteres noch im Restmüll entsorgt werden.

In Skandinavien ist es bereits möglich, elektronische Belege z.B. aufs Handy gesendet zu bekommen. Diese sind dort ebenfalls wie die gedruckten Belege vor dem Finanzamt gültig. Bis das in Deutschland umgesetzt wird, kann es aber noch eine Weile dauern.

Quelle: Umweltbundesamt https://www.umweltbundesamt.de/themen/fragen-antworten-zur-bonpflicht