Sonnenland Bayern

Eine der umweltverträglichsten und solidarischen Möglichkeiten der Energieerzeugung sind Photovoltaik- bzw. Solaranlagen auf dem Dach:

Man erhält eine dezentrale, krisensichere Energieversorgung der Zukunft, Unabhängigkeit von großen Energiekonzernen und Solidarität in Form von Bürgerenergieanlagen und -genossenschaften. Nicht zuletzt werden regionale Arbeitsplätze geschaffen und erhalten.

Gleich von Anfang an mitgeplant und gebaut, erhöht eine PV-Anlage bei Neubauten die Baukosten nur minimal, die Investitionskosten amortisieren sich bei den heutigen Strompreisen in wenigen Jahren.

Eine freiwillige PV-Nutzung zwar für Bauwillige oft möglich, aber mit Einschränkungen verbunden, meist durch Festsetzungen in Bebauungsplänen wie z.B. Beschränkung auf eine maximale Anlagengröße oder das Verbot von „aufgeständerten“ PV-Anlagen.

Solarpflicht für Neubauten in Bayern ab Anfang 2021?

In Zeiten des Klimawandels stellen sich immer mehr Gemeinden die Frage, was man auf Gemeindeebene tun kann, um sich von den Energieriesen unabhängiger zu machen und die Energieversorgung vor Ort mit Erneuerbaren Energien zu fördern. Mittlerweile stoßen auch bayerische Gemeinden vor und lassen prüfen, ob Kommunen eine PV-Verpflichtung erlassen können, da sich von Seiten der Gesetzgeber dahingehend – obwohl groß als „Solaroffensive für Bayern“ schon ab Januar 2021 angekündigt – noch nichts tut.

Um dem Ganzen mehr Druck zu verleihen, startete das Umweltinstitut München e.V. eine Petition unter dem Link:
https://www.umweltinstitut.org/mitmach-aktionen/bayern-solaroffensive-statt-schneckentempo.html

Eine PV-Verpflichtung gibt es bis dato z.B. in Waiblingen, Konstanz, Freiburg, Tübingen und Hamburg. In Bayern ist Amberg die erste Kommune mit einem derartigen Beschluss, aber auch Pfaffenhofen hat die Solarpflicht bereits umgesetzt.

Amberg geht seit 2020 neue Wege in der Bauleitplanung

Die oberpfälzische Stadt Amberg geht bei der Bauleitplanung nun neue Wege. Am 16.12.2019 hat der Stadtrat von Amberg einstimmig beschlossen: „In Zukunft ist in allen Bebauungsplänen eine Verpflichtung für PV-Anlagen einzuführen.“
Eine Verpflichtung war seitens der Politik und in den baurechtlichen Vorschriften des Bauamtes zunächst nicht vorgesehen. In intensivem Kontakt mit der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren und der Rechtsabteilung des Bauamtes in Amberg ergab sich dann Folgendes:
Der Bundesgesetzgeber hat sowohl Festsetzungsmöglichkeiten nach § 9 Abs. 1 Nr. 23 Baugesetzbuch (BauGB) als auch den städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB als kommunale Handlungsoption ausgestaltet. Eine entsprechende Bauleitplanung unterfällt der eigenen Entscheidung einer Kommune im Rahmen der kommunalen Planungshoheit und unter Berücksichtigung etwaiger gemeindlicher Energiekonzepte.
Die für PV-Nutzung eher hinderlichen Vorgaben wurden mit dem Bauamt diskutiert und weitgehend wieder zurückgenommen. Die Stadt Amberg wollte ein für die Zukunft gültiges und grundlegendes nachhaltiges Konzept für Bebauungspläne schaffen. Ein derartiges Konzept wurde wie oben beschrieben mit der PV-Verpflichtung als zentralem Bestandteil beschlossen!

Das städtische Baureferat hatte ein Konzept zum nachhaltigen Bauen in der Stadt Amberg entwickelt, das noch weiter in Detailpunkten unter Mitwirkung des Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) verbessert wird.

Quellen:
Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V., 10.01.2020, Hans-Jürgen Frey, Ansprechpartner der SFV-Infostelle Amberg/Amberg-Sulzbach
Umweltinstitut München https://www.umweltinstitut.org/home.html