Marktstammdatenregister

Zum 31. Januar 2019 wurde von der Bundesnetzagentur das Marktstammdatenregister freigeschaltet. Im Marktstammdatenregister müssen alle Akteure des Strom- und Gasmarktes sich selbst und ihre Anlagen registrieren. Alle Anlagen registrieren bedeutet: BHKW, Biogas, PV-Anlagen, Batteriespeicher, auch ‚Steckdosenmodule‘ … eben alle! Dies gilt auch, wenn die Anlagen ereits in früheren Meldeportals registriert sind. Dabei gelten unterschiedliche Fristen. Bei Anlagen, die vor dem Start des Webportals in Betrieb gegangen sind, gilt i. d. R. eine zweijährige Frist zur Registrierung. Für Neuanlagen, die nach dem Start des Webportals in Betrieb genommen werden, gilt nach Inbetriebnahme eine einmonatige Frist zur Registrierung. Grundsätzlich ist aber anzuraten, dass man seine Anlage möglichst bald registriert. Betreiber, die ihre Anlagen nicht anmelden, können ihre Vergütung verlieren, es kann sogar ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden.
www.marktstammdatenregister.de