Herausforderung für die Kommunen bei der Erstellung eines Elektromobilitätskonzeptes und bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur

Die Kommunen und Landkreise sind deutschlandweit dabei neben der Energiewende auch aktiv einen Beitrag zur Verkehrswende zu leisten. Viele Landkreise haben auch schon in Bayern ein entsprechendes Elektromobilitätskonzept erstellen lassen, mit dem Ziel, die Kommunen mit Fachinformationen zu unterstützen. Zusätzlich zu solchen wichtigen Initiativen brauchen die Kommunen eine standortspezifische Unterstützung durch qualifizierte Berater für E-Mobilität, die für die kommunalen Liegenschaften (wie Rathaus, Schule, Sportanlage, KiTa, Freizeitpark, Bürgerhaus, VHS, usw.) ein unabhängiges Umsetzungskonzept erstellen, die Projekte strategisch planen und vor Ort fachlich begleiten.

Ladeinfrastruktur ist Aufgabe der Kommunen

Im März 2018 hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr die Landratsämter und kreisfreien Städte informiert, dass die Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in den gemeindlichen Aufgabenbereich fällt[1]. Am 4.3.2020 hat das Bundeskabinett das „Gesetz zum Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität in Gebäuden“ (GEIG) verabschiedet. Es setzt Europäische Richtlinien um und ist damit ein weiterer wichtiger Schritt, um den Hochlauf der Elektromobilität in Deutschland voranzubringen.[2]

Daraus ergeben sich einige Herausforderungen an die Kommunen, da unter den Begriff der Ladeinfrastruktur Wallboxen für € 500,- ebenso zu verstehen sind, wie 350 kW Hochleistungs-Ladesäulen für viele hunderttausend Euro. Es geht bei diesen Projekten vorrangig darum, die Steuergelder für die direkte oder indirekte Versorgung der eigenen Bevölkerung optimal einzusetzen. Es ist gut, wenn die dafür nötigen Gelder nicht voreilig in teure und sinnlose Imageprojekte investiert wurden, sondern für die Entwicklung einer Strategie zur Versorgung der eigenen Bevölkerung (und Wähler) zur Verfügung steht.

Ein erster Schritt ist die Erstellung eines oft überregionalen, allgemeinen Mobilitätskonzeptes, das zeitweise staatlich gefördert wird, und das Thema den Entscheidungsträgern und auch den Bürgern näher bringt.

Für die konkrete Umsetzung bedarf es anschließend einer Produkt-unabhängigen Strategie, wie, wo und mit welchem Aufwand die Ladeinfrastruktur im Sinne der allgemeinen, kommunalen Daseinsvorsorge errichtet wird.

Fehlinvestitionen durch Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Ökobilanz vermeiden

Das komplexe und sich technisch noch sehr dynamisch entwickelnde Thema Elektromobilität und Ladeinfrastruktur ist in den üblichen Abläufen allgemeiner Bau- und Ertüchtigungsangelegenheiten von Kommunen weitgehend unbekannt. Es fehlen oft Zeit und Personal, um sich in das Thema Elektromobilität und die sich daraus ergebenen Anforderungen für eine geeignete und zukunftsfähige Ladeinfrastruktur einzuarbeiten. Fehlentscheidungen führen schnell zu überteuerten und ungenutzten Investitionen, die auch noch erhebliche Folgekosten nach sich ziehen können.

Bei Unsicherheiten sollte eine Fuhrparkanalyse in der Kommune oder auch in größeren Betrieben durchgeführt und daraus eine belastbare Empfehlung für die Umstellung auf E-Mobilität abgeleitet werden. Dazu werden mit zuverlässigen Datenloggern 4-6 Woche lang die Fahrprofil repräsentativer Fahrzeuge erfasst, analysiert und ausgewertet. Neben den Anforderungen an die Ladeinfrastruktur ergeben sich daraus auch die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und die Ökobilanz.

Es ist nötig sich mit einigen Grundlagen zur Beurteilung der nötigen Ladeinfrastruktur zu befassen. Dabei steht an erster Stelle die Frage: „was wird wie oft und wie weit transportiert“ und „wo stehen welche Fahrzeuge wie lange“. Die erwähnten Mobilitätsanalysen liefern dazu die ersten, wichtigen Ergebnisse. Anschließend kann entschieden werden, welche Ladeleistung an welchen Orten angeboten werden muss. Dazu hilft die folgende Übersicht:

Anschließend wird erarbeitet, in welchem Zeitraum welche Liegenschaften mit welcher Ladeinfrastruktur ausgerüstet und ggf. auch aufgerüstet werden.

Zu beachten ist auch, dass es nicht nur um die Kosten der Ladeinfrastruktur geht. Mit einiger Erfahrung und Unabhängigkeit können die Berater auch die Kosten für Tiefbau, elektrischen Anschluss, BKZ, Stromlieferung, Service und Wartung, zu einer optimierten Strategie ausarbeiten. Entsprechend wird dann ein geeigneter Haushaltsplan erarbeitet. Dazu sind Abstimmungen und ggf. Verhandlungen mit dem Netzbetreiber, dem EVU, Bauhof, Mobilitätsdienstleister und Backendbetreiber nötig.

Erfahrene, unabhängige Berater für Elektromobilität bieten dabei:

  • Erstellung von Elektromobilitätskonzepten
  • Fuhrparkanalyse mit Strategien für den Umstieg auf Elektromobiität
  • Strategische Planung für das Gemeindegebiet in sinnvollen Schritten
  • Vorlagen für die Beschlüsse in den kommunalen Gremien (Gemeinderat, Stadtrat)
  • Unabhängigkeit bei Produktauswahl und Betreiberkonzept
  • Den Bedürfnissen angepasste Ausschreibungsunterlagen
  • Projektbegleitung
  • Aktuelle Übersicht geeigneter Förderprogramme (Bund, Land, Sonderförderung)
  • Informationen und Schulungen für die jeweiligen Zielgruppen
  • Unterstützung bei der Öffentlichkeits- und Pressearbeit

Es empfiehlt sich die Beratungsleistung in mehrere Module über einen längeren Zeitraum aufzuteilen, die nacheinander beauftragt werden können.

Dipl.-Ing. (FH) Stefan Sachs

[1]Schreiben vom 21.3.2018, Aktenzeichen IB1-1414-9-27
[2]https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/entwurf-gesetzes-gebaeudeintegrierte-lade-und-leitungsinfrastruktur-elektromobilitaet.pdf